Kieferorthopädie & Krankenversicherung
Wahlkieferorthopäde oder Vertragskieferorthopäde: Was bezahlt die ÖGK?
Autor und medizinisch geprüft von: Dr. med. dent. Manish Sablania, BDS, M.Sc. Specialized Orthodontics
Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
Versicherungsinformationen zuletzt geprüft: Juli 2026
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle medizinische oder verbindliche Auskunft der Krankenversicherung.

Wer in Wien eine Zahnspange benötigt, stößt schnell auf Begriffe wie Vertragskieferorthopäde, Wahlkieferorthopäde, Kassentarif und Gratis Zahnspange. Für viele Familien ist zunächst nicht klar, was diese Begriffe bedeuten und welche Kosten von der ÖGK übernommen werden.
Der wichtigste Unterschied liegt in der Abrechnung: Ein Vertragskieferorthopäde rechnet bestimmte genehmigte Kassenleistungen direkt mit der Krankenversicherung ab. Bei einem Wahlkieferorthopäden bezahlen Patientinnen und Patienten die Rechnung grundsätzlich selbst und können anschließend – abhängig von Anspruch und Bewilligung – eine Kostenerstattung beantragen.
Welche Regelung im konkreten Fall gilt, hängt unter anderem vom Alter, vom Befund, von der IOTN-Einstufung und von der gewählten Behandlung ab. Mehr zur Kieferorthopädie in Wien finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Was ist ein Vertragskieferorthopäde?
Ein Vertragskieferorthopäde hat für bestimmte kieferorthopädische Leistungen einen direkten Vertrag mit der zuständigen Krankenversicherung. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Behandlung bewilligt wurde, wird die entsprechende Kassenleistung direkt mit der Versicherung abgerechnet.
Bei der sogenannten Gratis Zahnspange kann das bedeuten, dass die gesetzlich vorgesehene Standardbehandlung für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche ohne private Behandlungskosten durchgeführt wird.
Das gilt jedoch nicht automatisch für jede Fehlstellung und jede Art von Zahnspange. Ästhetische Wünsche wie Keramik-Brackets, transparente Aligner oder innenliegende Zahnspangen gehören normalerweise nicht zur öffentlich finanzierten Standardleistung.
Was ist ein Wahlkieferorthopäde?
Ein Wahlkieferorthopäde arbeitet nicht im gleichen Abrechnungsmodell wie ein Vertragskieferorthopäde. Patientinnen und Patienten erhalten eine private Rechnung und bezahlen diese zunächst entsprechend der Vereinbarung mit der Ordination.
Anschließend können die Rechnung und die erforderlichen Behandlungsunterlagen bei der Krankenversicherung eingereicht werden. Die Versicherung prüft, ob eine Kostenerstattung möglich ist und wie hoch diese ausfällt.
Wichtig: Eine mögliche Erstattung richtet sich nicht automatisch nach der Höhe der Privatrechnung. Nach aktueller Information der ÖGK können bei einer genehmigten Behandlung durch einen entsprechend qualifizierten Wahlbehandler 80 Prozent des gültigen Kassentarifs erstattet werden. Das sind nicht automatisch 80 Prozent des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrags.
Was bedeutet „80 Prozent des Kassentarifs“?
Dieser Punkt führt häufig zu Missverständnissen. Die ÖGK berechnet eine mögliche Erstattung auf Grundlage des festgelegten Kassentarifs für die jeweilige Leistung. Die private Rechnung eines Wahlkieferorthopäden kann höher sein als dieser Tarif.
Erklärbeispiel – keine aktuelle Tarifauskunft
Wenn der festgelegte Kassentarif für eine bestimmte Leistung 1.000 Euro betragen würde, könnten 80 Prozent davon 800 Euro entsprechen. Kostet die private Behandlung beispielsweise 1.500 Euro, würde die mögliche Erstattung deshalb nicht automatisch 1.200 Euro betragen.
Dieses Beispiel dient nur zur Erklärung. Es stellt keine aktuelle Tarifauskunft oder Zusage dar. Die tatsächlich geltenden Beträge und Voraussetzungen müssen direkt mit der jeweiligen Krankenversicherung geklärt werden.
Wer kann die Gratis Zahnspange erhalten?
Die Gratis Zahnspange richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung. Eine zentrale Voraussetzung ist normalerweise die Einstufung in IOTN 4 oder IOTN 5.
IOTN steht für „Index of Orthodontic Treatment Need“. Mit diesem international verwendeten System wird beurteilt, wie schwer eine Zahn- oder Kieferfehlstellung ist und wie dringend eine kieferorthopädische Behandlung aus medizinischer Sicht benötigt wird.
Für eine mögliche Kassenleistung sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
- Das Kind oder der Jugendliche erfüllt die geltenden Altersvoraussetzungen.
- Es liegt eine medizinisch relevante Zahn- oder Kieferfehlstellung vor.
- Der Befund entspricht normalerweise IOTN 4 oder IOTN 5.
- Die erforderliche Untersuchung und Dokumentation wurden durchgeführt.
- Die zuständige Krankenversicherung hat die Behandlung geprüft beziehungsweise bewilligt.
Eine sichtbare Fehlstellung allein bedeutet nicht automatisch, dass Anspruch auf die Gratis Zahnspange besteht. Die IOTN-Einstufung erfolgt im Rahmen einer kieferorthopädischen Untersuchung.
Welche Zahnspange wird von der Krankenkasse berücksichtigt?
Bei der öffentlich finanzierten Hauptbehandlung ist normalerweise eine feste Zahnspange mit Metall-Brackets als Standard vorgesehen. Diese Behandlung richtet sich vor allem nach der medizinischen Notwendigkeit.
Ästhetische Alternativen sind in der Regel private Leistungen. Dazu gehören beispielsweise:
- zahnfarbene Keramik-Brackets,
- transparente Clear Aligner,
- Invisalign,
- innenliegende Lingualzahnspangen,
- weitere ästhetische Zusatzleistungen.
Wenn Eltern oder Patientinnen und Patienten eine private Alternative wünschen, sollte vor Behandlungsbeginn geklärt werden, welche Kosten selbst zu tragen sind und ob ein Zuschuss möglich ist.
Wie läuft die Behandlung bei einem Wahlkieferorthopäden ab?
- 1
Erstberatung
Beim ersten Termin werden Zähne, Kiefer und Biss untersucht. Dabei werden auch Wünsche, mögliche Behandlungsmethoden und die nächsten Schritte besprochen.
- 2
Diagnostik
Je nach Situation werden Fotos, Röntgenbilder, digitale Scans und weitere diagnostische Unterlagen benötigt.
- 3
IOTN-Einstufung
Bei Kindern und Jugendlichen wird geprüft, wie schwer die Fehlstellung ist und ob die Voraussetzungen für eine öffentlich unterstützte Behandlung vorliegen könnten.
- 4
Behandlungs- und Kostenplan
Die geplante Therapie, die voraussichtliche Dauer und die Kosten werden erläutert. Patientinnen und Patienten sollten erkennen können, welche Leistungen privat sind.
- 5
Antrag bei der Krankenversicherung
Die erforderlichen Unterlagen werden entsprechend den Vorgaben bei der zuständigen Krankenversicherung eingereicht. Eine notwendige Bewilligung sollte vor Beginn der Behandlung vorliegen.
- 6
Behandlung und Kontrollen
Nach der Bewilligung und der persönlichen Entscheidung beginnt die Behandlung. Regelmäßige Kontrolltermine sind wichtig, damit die Zahnbewegung beobachtet und die Apparatur angepasst werden kann.
- 7
Einreichung zur Kostenerstattung
Bei einer Wahlbehandlung werden die bezahlte Rechnung und die erforderlichen Nachweise entsprechend den Vorgaben bei der Versicherung eingereicht.
- 8
Retention
Nach der aktiven Zahnkorrektur stabilisiert ein Retainer das Ergebnis. Ohne diese Stabilisierung können sich Zähne wieder verschieben.
Mehr zu Retainern.
Wahl- oder Vertragskieferorthopäde: Welche Möglichkeit passt besser?
Beide Möglichkeiten können sinnvoll sein. Entscheidend sind die medizinische Situation, die gewünschte Behandlung, die Kosten und die persönlichen Erwartungen.
Ein Vertragskieferorthopäde kann passend sein, wenn eine anspruchsberechtigte Kassenbehandlung im Vordergrund steht und die vorgesehene Standardversorgung gewählt wird.
Ein Wahlkieferorthopäde kann interessant sein, wenn Patientinnen und Patienten Wert auf eine individuelle Terminplanung, eine bestimmte Behandlungsmethode oder zusätzliche private Optionen legen. Dabei sollte jedoch von Anfang an klar sein, welche Beträge selbst bezahlt werden müssen und welche Erstattung möglich sein könnte.
Die Entscheidung sollte nicht nur vom Preis abhängen. Wichtig sind auch Qualifikation, Erfahrung, verständliche Beratung, Diagnostik, Behandlungskonzept und die Betreuung während der gesamten Therapie.
Wahlkieferorthopäde in 1200 Wien
Dr. med. dent. Manish Sablania, BDS, M.Sc. Specialized Orthodontics, ist Fachzahnarzt für Kieferorthopädie und qualifizierter Wahlkieferorthopäde für die Krankenkasse-Gratis-Zahnspange. Er verfügt über mehr als 28 Jahre Erfahrung und hat über 7.800 kieferorthopädische Behandlungen und Zahnspangenfälle begleitet.
In der Ordination Zahnspange Sablania in 1200 Wien werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene behandelt. Zum Angebot gehören feste und herausnehmbare Zahnspangen, transparente Aligner, Invisalign, Lingualzahnspangen, Retainer und myofunktionelle Therapie.
Beratungen sind auf Deutsch, Englisch und Hindi möglich. Vor der Behandlung werden der Befund, die verfügbaren Möglichkeiten, die voraussichtlichen Kosten und die notwendigen Schritte mit der Krankenversicherung besprochen.
Persönliche Beratung zur Zahnspange
Sie möchten wissen, welche Zahnspange geeignet ist und ob eine Kostenerstattung möglich sein könnte? Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin bei Dr. Manish Sablania in 1200 Wien. Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Entscheidung über Anspruch, Bewilligung und Erstattung ausschließlich von der zuständigen Krankenversicherung getroffen wird.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen einem Wahl- und einem Vertragskieferorthopäden?
- Ein Vertragskieferorthopäde rechnet genehmigte Kassenleistungen direkt mit der Krankenversicherung ab. Bei einem Wahlkieferorthopäden wird die Rechnung zunächst privat bezahlt. Anschließend kann abhängig von Bewilligung und Versicherungsregeln eine Kostenerstattung beantragt werden.
- Erstattet die ÖGK 80 Prozent meiner gesamten Rechnung?
- Nicht unbedingt. Nach aktueller ÖGK-Information können bei einer genehmigten Wahlbehandlung 80 Prozent des gültigen Kassentarifs erstattet werden. Dieser Kassentarif kann niedriger sein als der tatsächliche Rechnungsbetrag.
- Wann bekommt ein Kind die Gratis Zahnspange?
- Grundsätzlich müssen die geltenden Altersvoraussetzungen erfüllt sein und eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung der IOTN-Stufe 4 oder 5 vorliegen. Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Krankenversicherung.
- Wird Invisalign von der ÖGK bezahlt?
- Invisalign und andere Clear Aligner gehören nicht automatisch zur öffentlich finanzierten Standardbehandlung. Ob ein Zuschuss möglich ist, sollte vor Behandlungsbeginn individuell mit der Krankenversicherung geklärt werden.
- Muss ich die Zahnspange vor Behandlungsbeginn bewilligen lassen?
- Je nach Behandlung und Versicherung ist eine vorherige Prüfung oder Bewilligung erforderlich. Deshalb sollte der Anspruch immer vor Beginn der Therapie geklärt werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Österreichische Gesundheitskasse – Informationen zur Zahnspange und Kostenerstattung
- oesterreich.gv.at – Gratis Zahnspange
Die Versicherungsinformationen wurden im Juli 2026 geprüft. Tarife und Voraussetzungen können sich ändern. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenversicherung.