
Alter
Kinder und Jugendliche, die die geltenden Altersvoraussetzungen der Krankenversicherung erfüllen.
Kieferorthopädie Wien
Die sogenannte Gratis Zahnspange ist eine Leistung der österreichischen Krankenversicherung für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche mit schweren Zahn- oder Kieferfehlstellungen. Dr. Manish Sablania ist qualifizierter Wahlkieferorthopäde für dieses Programm. Ob eine Kostenerstattung möglich ist und in welcher Höhe, wird von der zuständigen Krankenkasse nach Prüfung des individuellen Falls entschieden.


Wichtig zur Kostenerstattung
Bei einer Behandlung durch einen qualifizierten Wahlkieferorthopäden prüft die ÖGK die Kostenerstattung im Einzelfall. Nach aktueller ÖGK-Information können bei positiver Prüfung 80 % des gültigen Kassentarifs erstattet werden – nicht automatisch 80 % des tatsächlichen Rechnungsbetrags. Eine vorherige Bewilligung kann erforderlich sein. Bitte lassen Sie Ihren individuellen Anspruch vor Behandlungsbeginn von der ÖGK bestätigen.
Anspruch und Bewilligung sind nicht automatisch. In der Regel kommen folgende Punkte zusammen:

Kinder und Jugendliche, die die geltenden Altersvoraussetzungen der Krankenversicherung erfüllen.

Schwere Zahn- oder Kieferfehlstellung – in der Regel IOTN-Stufe 4 oder 5.

Die medizinische Notwendigkeit muss kieferorthopädisch festgestellt werden.

Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Krankenkasse – eine Bewilligung ist nicht automatisch.
Mehr zu Zahnspange für Kinder und Zahnspange für Jugendliche.
Der Index of Orthodontic Treatment Need (IOTN) beschreibt, wie schwer eine Fehlstellung ist und wie dringend eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch nötig erscheint. Die Stufen 4 und 5 stehen für schwere bzw. sehr schwere Behandlungsbedürftigkeit. Die endgültige Einstufung erfolgt erst nach kieferorthopädischer Diagnostik – nicht anhand von Website-Texten.
Wir stellen keine Online-Diagnose. Ob IOTN 4 oder 5 vorliegt, klären wir in der Untersuchung und besprechen den Befund mit Ihnen.

Als qualifizierter Wahlkieferorthopäde rechnet Dr. Sablania nicht wie ein Vertragskieferorthopäde ab. Ein typischer Ablauf sieht so aus:

Der genaue Ablauf kann von der Versicherung, Behandlung und individuellen Bewilligung abhängen.
Im öffentlich finanzierten Programm richtet sich die Hauptbehandlung nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenversicherung. Wichtig zu wissen:

Festsitzende Metall-Brackets sind in der Regel die standardmäßig vorgesehene Option im Kassenprogramm.

Zahnfarbene Keramik-Brackets sind eine ästhetische Privatoption und nicht automatisch Teil der Kassenleistung.

Durchsichtige Schienen (Clear Aligner / Invisalign) sind nicht automatisch im öffentlich finanzierten Programm enthalten.

Innenliegende (linguale) Zahnspangen sind ebenfalls nicht automatisch abgedeckt und bedürfen einer separaten Kostenklärung.
Private Alternativen wie durchsichtige Zahnspangen / Clear Aligner besprechen wir transparent in der Beratung.
Überblick – ohne Preise. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist, hängt von Anspruch und Bewilligung ab.
| Option | Sichtbarkeit | Mögliche Kassenerstattung | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Metall-Zahnspange | Sichtbar | Abhängig von Anspruch und Bewilligung | In der Regel die Standardoption im Kassenprogramm |
| Keramik-Brackets | Weniger auffällig | In der Regel privat | Ästhetische Aufzahlung / Privatoption |
| Clear Aligner | Nahezu unsichtbar | In der Regel privat | Nicht automatisch im Kassenprogramm |
| Lingualzahnspange | Von außen unsichtbar | In der Regel privat | Separate Kostenklärung erforderlich |
Von der Erstberatung bis zur Retention begleiten wir Sie strukturiert – inklusive der Unterlagen für Ihre Krankenkasse, soweit erforderlich.



Fachzahnarzt für Kieferorthopädie und Allgemeinzahnarzt · Wien 1200
Eine Bewilligung oder Erstattung durch die Krankenkasse können wir nicht zusagen – das entscheidet Ihre Versicherung.
Versicherungsinformationen zuletzt geprüft: Juli 2026. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenversicherung. Aktuelle Informationen der ÖGK zur Zahnspange
Weitere Informationen:
Wir erklären Ihnen persönlich, ob und wie eine öffentlich finanzierte Zahnspange in Ihrem Fall infrage kommen kann – und welche privaten Alternativen es gibt.
Öffnungszeiten
Mo–Fr: 10:00 – 17:00 Uhr
Telefon
+43 1 3306090